Dienst - Haftpflicht
Sicherheit zu jeder Zeit
Als Beamter in der Ausbildung und auch danach sind Sie grundsätzlich über Ihre Dienstherrn versichert, der zunächst für jeden Schaden, den Sie in Ausübung Ihres Dienst einem Dritten gegenüber zu verantworten haben, in Haftung tritt (Amtshaftung).
Jedoch kann Sie bei gober fahrlässigem Handeln der Dienstherr in Regress nehmen und die beglichene Schadenssumme ganz oder teilweise von Ihnen zurückfordern. Das gilt ebenso für grob fahrlässig dem Dienstherrn direkt zugefügte Schäden. Das bedeutet, dass Sie mit Ihrem Einkommen und Vermögen geradestehen müssen. Daher benötigen Sie eine Diensthaftpflicht, ergänzend zur Privathaftpflicht.
Die Privat und Diensthaftpflicht leistet für Sie
als Privatperson
als Sporter
als Aufsichtsperson minderjähriger Kinder
als Mieter oder Besitzer eines privat genutzten Einfamielienhaus
als Beamter oder Tarifbeschäftigter im Öffentlichen Dienst
(bei allen dienstlich verursachten Schäden, sowohl gegenüber dem Dienstherrn als auch gegenüber Dritten)


Leistungsprofil im Überblick
Versicherungssummen
Pauschal für Personen- und Sachschäden bis 3Mio. EUR
Zusätzliche Vermögensschäden in der Diensthaftpflicht bis 5.000 EUR je Schadenfall
Mitversicherte Tätigkeiten
Erlaubter Besitz, Tragen und Benutzen von Waffen ausschließlich zu Dienstzwecken und Dienstübungen
Halter oder Hüter von Tieren im Auftrag des Dienstherrn
Deckungserweiterungen
Schäden am Eigentum der Dienststelle oder Schule bis 5.000 EUR
Schlüssel
Verlust fremder, beruflicher, dienstlicher Schlüssel, Code-Card und General-Hauptschlüssel
- inkl. notwenigem Austausch von Schlössern und Schließanlagen
- inkl. vorübergehender Sicherungsmaßnahmen und Objektschutz (max.14 Tage) bis 20.000 EUR je Schadenfall
Sonstiges
Der Lebenspartner des VN ist mitversichert, sofern er/sie Beamte oder Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes mit überwiegend verwaltender Tätigkeit oder Lehrer ist.
Schäden aus Verstößen gegen das Datenschutzgesetz
Vorübergehender dienstlicher Auslandaufenthalt bis zu 1 Jahr
Versicherungsschutz bis zu 5 Jahren nach dem Ausscheiden aus dem Dienst
Für Polizei-/ Bundespolizei- und Zollangehörige:
- Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum einschließlich Verwarnungsblocks gemäß dem Ordnungswidrigkeitengesetz bis 300 EUR je Schadenfall
Es gelten jeweils aktuellen Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
Diese Unterlagen stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung.
Leistungsprofil speziell für Lehrerinnen / Lehrer
Lehrerinnen / Lehrer
Erteilung von Experimentalunterricht inkl. radioaktiven Stoffen, Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern
Leitung uns/oder Beaufsichtigung von Schülern bei schulischen Veranstaltungen
-
Schulaudflügen
-
Klassen- und Schulreisen
-
Schulsportveranstaltungen
-
Kinobesuche/Theaterbesuche
und aus damit verbundenen Aufenthalt in Gast- und Übernachtungsstätten, auch bei vorübergehendem Auslandhaufenthalt bis zu 1 Jahr
Erteilung von Nachhilfeunterricht
Hausaufgabenbetreuung
Tätigkeit als Kantor und/oder Organist
Abhandenkommen von Geld, das Lehrer, z.b. anlässlich von Klassenfahrten oder anderer schulischer Veranstaltungen verwahren bis 5.000 EUR
Schäden an von Dritten zur Verfügung gestellten Sachen für den Schulbetrieb bis 5.00 EUR z.B. Leihgabe eines örtlichen Einzelhändlers für die Durchführung einer Schulveranstaltung
Es gelten jeweils aktuellen Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
Diese Unterlagen stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung.